Die Karl-Popper-Kollegstufe wurde gegründet, um Schülerinnen und Schülern der Karl-Popper-Schule nach der Jgst. 10 eine Fortsetzung ihres Bildungsweges anbieten zu können, auch wenn sie nicht zum Besuch einer Regelschule in der Lage sind. Die Zielgruppe der Kollegstufe wie auch der KPS sind begabte Jugendliche, die im Lauf ihrer Schullaufbahn krisenhafte Episoden erlebt haben oder die aufgrund besonderer persönlicher Bedürfnisse einen individualisierenden Unterricht brauchen. Inzwischen haben die ersten Absolventen ihre Abiturprüfung abgelegt.
Die gegenwärtigen Planungen sehen vor, dass die Kollegstufe im Schuljahr 2024/25 in eine genehmigte Oberstufe eingebracht wird – unter Erhaltung der individuellen Förderung, die Kern der Konzeption der Karl-Popper-Schule und der Kollegstufe ist. Nähere Auskunft über die laufende Entwicklung kann eingeholt werden über die Kontaktinformationen der Kollegstufe oder über die Karl-Popper-Schule.
Auch in einer genehmigten Oberstufe wird für zwei Jahre nach Gründung noch das Nichtschülerabitur abgelegt. Hier stehen die Nachteile, dass zwei Fächer mehr geprüft werden, den Vorteilen gegenüber, die daraus entstehen, dass die Jugendlichen bis zum Abitur an der Entwicklung ihrer Leistungen arbeiten können (im internen Abitur kommen die Noten kumulativ bereits ab dem ersten Jahr der Qualifizierungsphase zusammen). Dieser Vorteil hat sich für die Kollegiat*innen mit ungewöhnlichen Bildungsbiografien bewährt.
Rechtliche Einschränkungen bei der Zulassung zur Abiturprüfung bestehen (im Unterschied zu privaten Vorbereitungsinstituten) für Schüler einer genehmigten Oberstufe nicht – es gibt also auch keine Altersgrenze zum Zeitpunkt der Anmeldung . s. Nichtschülerabitur Hessen