Über die Karl-Popper-Kollegstufe

Der Schulverein Karl-Popper-Schule hat die Kollegstufe im Sommer 2022 gegründet, um den Jugendlichen eine Beschulung anbieten zu können, die im Sommer 2022 an der KPS die Jgst. 10 abgeschlossen hatten. Für diese Jugendlichen hatte die KPS zu Beginn des Jahres einen Antrag auf Genehmigung einer eigenen Gymnasialen Oberstufe gestellt, der jedoch wegen eines Dezernentenwechsels im SSA bis zum Frühjahr 2023 unentschieden blieb. Die Kollegstufe war daher zunächst die „Beschulungsform im Wartestand“ und wurde nach Ablehnung des Antrags im Juni 2023 in ihrer Rechtsform als gemeinnütziges Vorbereitungsinstitut für die Externe Abiturprüfung verlängert.

Kurz zum Hintergrund: Der Schulverein hatte den wesentlichen Zweck, die Arbeit der Karl-Popper-Schule zu entwickeln. Hierzu hat er die gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH gegründet und sie mit der Trägerschaft beauftragt. Die Kollegstufe war also neben der KPS eine zweite „Tochter“ des Schulvereins.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2024 hat der Verein die Betriebsgesellschaft Karl-Popper-Schule auf einen neuen Träger, RheinMainBildung, übertragen. Der neue Träger wird im Schuljahr 2025/26 eine eigene Oberstufe bereitstellen, die für die Absolventen der KPS eine Fortsetzung der Schullaufbahn in der Oberstufe ermöglicht, und zwar unter Beibehaltung der besonderen Fürsorge für die Zielgruppe der KPS: hochbegabte Jugendliche, die im Regelschulsystem nicht ausreichend gefördert werden können.

In Erwartung der neuen Oberstufe von RheinMainBildung setzt der Schulverein Karl-Popper-Schule seine Kollegstufe nicht fort. Für das „Zwischenjahr“ 2024/25 konnte allen Kollegiatinnen und Kollegiaten der Übergang in eine genehmigte Oberstufe ohne Zeitverlust in ihrer Bildungslaufbahn angeboten werden.

Die neue Oberstufe von RheinMainBildung wird noch für mehrere Jahre das Nichtschülerabitur forführen, das dem regulären hessischen Landesabitur entspricht, aber besonderen Regularien folgt, die auf dieser Seite ausführlich dargestellt werden.

Die Schülerinnen und Schüler einer genehmigten Oberstufe sind im übrigen den öffentlichen Gymnasien gleichgestellt, das bedeutet vor allem, dass das Mindestalter von 19 Jahren für die Meldung zum Nichtschüler-Abitur entfällt.