Auf dem Weg zu einem neuen Oberstufengymnasium

Die Karl-Popper-Kollegstufe wird im kommenden Schuljahr nach derzeitigem Planungsstand in ein neu zu gründendes Oberstufengymnasium eingebracht werden. Dieses neue Oberstufengymasium startet als sogenanntes genehmigtes Gymnasium, das bedeutet , dass es das Recht hat, schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, die in die gymnasiale Oberstufe versetzt wurden oder einen erweiterten Realschulabschluss haben.

Für die Schülerinnen und Schüler gilt, dass sie bis auf weiteres das Nichtschülerabitur ablegen: das ist im Ergebnis das normale hessische Landesabitur, im Prozess folgt die Leistungserbringung bestimmten Regularien, die auf dieser Seite ausführlich dargestellt werden.

Die Schülerinnen und Schüler einer genehmigten Oberstufe sind im übrigen den öffentlichen Gymnasien gleichgestellt, das bedeutet vor allem, dass das Mindestalter von 19 Jahren für die Meldung zum Nichtschüler-Abitur entfällt.